AGB

Geltungsbereich
Die Plexcom GmbH schließt Verträge ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung unserer Geschäftsführung.
Anbote
Die Plexcom GmbH schließt Verträge ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung unserer Geschäftsführung.
Auftragsannahme und Umfang der Lieferungspflicht
Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Für die Durchführung des Auftrages gelten ausschließlich die vorliegenden Lieferbedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers oder Abänderungen unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen sind für uns nur soweit verbindlich, als diese von uns schriftlich anerkannt werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Bestellmenge bis zu 5% über- bzw. unterzuliefern.
Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit der Freigabe der Muster. Die angegebenen Lieferfristen gelten immer als Lieferzeit ab Werk. Die Lieferfrist gilt erst ab Eingang aller zur Erledigung des Auftrages erforderlichen, kaufmännischen und technisch geordneten und endgültigen Angaben und ist ferner von der Einhaltung der vor Lieferung zu erfüllenden Zahlungsbedingungen abhängig. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in unserem Werk entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. Wir haften bei verspäteter Lieferung für keinerlei Schäden, die der Besteller möglicherweise geltend machen könnte, es sei denn, dass uns nachgewiesen wird, dass die Schäden durch unser grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden verursacht wurden.
Lieferung und Versand
Die Lieferung gilt als durchgeführt, wenn die Liefergegenstände bei uns versandbereit sind und die Versandbereitschaft dem Besteller bekannt gegeben ist. Zu diesem Zeitpunkt ist der Liefergegenstand im Sinne § 6 Produkt- haftungsgesetz in die Verfügungsmacht des Abnehmers übergegangen und damit in Verkehr gebracht worden. Beladung und Versand der Liefergegenstände erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfrei Lieferung und beliebige Versandart vereinbart ist. Schadensersatzansprüche für während des Versandes entstandenen Bruch werden bei sachgemäßer Verpackung der Ware abgelehnt, ebenso wird bei Abgang, Verwechslungen oder Beschädigung der Ware auf dem Transport keine Geldvergütung und kein Ersatz geleistet. Im Falle von Abgängen oder Beschädigungen während des Transportes obliegt die Reklamation gegenüber dem Beförderer dem Besteller, dem empfohlen wird, die sofortige amtliche Tatbestandsaufnahme mit Stückzahl und Nettogewicht zu veranlassen. Bei Abrufaufträgen sind wir nach abgelaufener Abruffrist berechtigt, unter Einräumung einer Nachfrist von 2 Wochen, die Abnahme und Bezahlung der bestellten Ware zu verlangen. Versicherungen aller Art erfolgen nur über Anordnung und auf Kosten des Bestellers in dem von ihm gewünschten Ausmaß.
Verpackung und Lagerung
Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Schäden aus unsachgemäßer Lagerung beim Kunden und Weiterverarbeitung durch den Kunden (schädigende Einflüsse auf Materialoberfläche und Materialbeschaffenheit durch z.B. starke Belastung, extreme Temperaturen, aggressive Dämpfe, Sonneneinstrahlung usw.).
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten in vereinbarter Währung oder, wenn diese ersetzt wird, dem Äquivalenzwert einer an deren Stelle tretenden Währung. Die Preise verstehen sich netto, ab Werk oder ab Lager unverpackt. Die zum jeweiligen Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gültige Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Erhöhen sich bis zum Zeitpunkt der Lieferung/ Leistung die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren (z.B. Preise für Material, Löhne und Frachten), so sind wir berechtigt, die Preise anzupassen. Sofern nicht gesondert vereinbart, gewähren wir 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen; bei Zahlung nach 14 Tagen ist die Rechnung ohne Skontoabzug längstens innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar, gerechnet jeweils ab Rechnungsdatum. Zahlungen sind nur dann rechtzeitig, wenn sie am letzten Tag der Frist auf einem unserer Konten bereits gutgeschrieben sind. Der Skonto wird jeweils auf den Lieferpreis für Fertigteile ausschließlich der Nebenkosten gewährt. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung und Arbeiten. Bis zur gänzlichen Bezahlung des gesamten Rechnungs- betrages samt Nebengebühren verbleibt die Ware in unserem Eigentum.
Zahlungsverzug
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; dadurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Es werden alle noch nicht fälligen oder bedingten Forderungen von uns sofort fällig, und wir sind zur Verwertung von bestehenden Sicherheiten des Kunden und zur Verweigerung aller Leistungen bis zur vollständigen Zahlung berechtigt.
Gewährleistung
Die Haftung dafür, dass die Bestellung technisch/statisch/physikalisch etc. richtig ist, liegt ausschließlich beim Besteller. Wir sind bei allen gelieferten Waren an die Vorgaben der jeweils eigenen Lieferanten gebunden. Die vom Hersteller festgesetzte Abweichungsbandbreite/ Toleranz (wie u.a. Maße, Dicke, Bohrung) wird vom Besteller als handelsüblich akzeptiert und kann keinen Grund für Beanstandung/ Haftung bieten. Mängel sind uns innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrüge berechtigt den Besteller zur Zurückhaltung nur eines angemessenen Rechnungsbetrages. Gewährleistungsansprüche werden nach unserer Wahl entweder durch Reparatur oder Austausch erfüllt. Bei Mängeln, deren Behebung oder Austausch einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde, gewähren wir angemessene Preisminderung, lediglich bei unbehebbaren, nicht bloß geringfügigen Mängeln steht dem Kunden ein Wandlungsrecht zu. Die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt vorhanden war, trägt immer der Käufer/ Besteller. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, bei unbeweglichen Sachen 1 Jahr ab Lieferung/ Leistung. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist in jedem Fall eine unverzügliche Mängelrüge sowie eine unverzügliche Untersuchung bzw. Prüfung der Ware bei Lieferung. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt bedingungslos, wenn a) der Besteller oder ein Dritter die von uns gelieferten Gegenstände unsachgemäß behandelt, bearbeitet oder verändert hat; b) Mängel aus Witterungseinflüssen wegen unsachgemäßer Lagerung entstanden sind; c) Mängel durch Nichtbeachtung unserer technischen Hinweise für die Behandlung und Verarbeitung der von uns gelieferten Gegenstände entstanden sind; d) unser Vorlieferer unmittelbar gegenüber dem Besteller eine Gewährleistung übernimmt.
Haftung
Schadensersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 10 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
Schutzrechte
Für Liefergegenstände, welche wir nach Unterlagen herstellen, die vom Besteller zur Verfügung gestellt werden übernimmt ausschließlich der Besteller die Gewähr dafür, dass durch Anfertigung dieser Liefergegenstände irgendwelche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Werden irgendwelche Schutzrechte dritter dennoch geltend gemacht, so ist der Lieferer nicht verpflichtet, die Richtigkeit dieser Ansprüche zu prüfen, sondern unter Ausschluss aller Schadensersatzansprüche des Bestellers berechtigt, die Herstellung der Liefergegenstände einzustellen und den Ersatz der von ihm aufgewandten Kosten zu beanspruchen. Für die unmittelbaren und mittelbaren Schäden, welche uns infolge von Verletzung oder Geltendmachung von Schutzrechten erwachsen, haftet in vollem Umfang der Besteller und verpflichtet sich, uns im Falle der Inanspruchnahme vollkommen schad- und klaglos zu halten. Uns steht es frei, alle Liefergegenstände oder Waren unserer Fertigung in beliebiger Weise zu veröffentlichen.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Standort in der Schirmerstraße 15, 4060 Leonding. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transports bei Lieferungen der Besteller.
Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Schiedsklausel national
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung für die ständigen Schiedsgerichte der Wirtschaftskammern von einem Einzelschiedsrichter oder von einem aus drei Schiedsrichtern bestehenden Senat endgültig entschieden. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt eins. Das Schiedsgericht hat in Linz zu tagen.
Schiedsklausel international
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß dieser Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt eins, es ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die im Schiedsverfahren anzuwendende Sprache ist deutsch.
Allgemeines
Sollten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen oder andere mit dem Besteller getroffene Vereinbarungen teilweise unwirksam sein, aus welchem Grund auch immer, berührt dies nicht die Gültigkeit des restlichen Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen.